Hausordnung für Monatsmieter

Hotel Falken Luzern

1. Allgemeine Bedingungen 

1.1 Ersichtlichkeit
Die Hausordnung ist auf der Homepage www.hotel-falken jederzeit ersichtlich. Sobald ein Monatszimmer betreten wird, werden stillschweigend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung akzeptiert. 

1.2 Schlüssel 
Jeder Mieter erhält: 1x Mietobjektschlüssel. Bei Verlust des Schlüssels, muss dies vom Gast sofort bezahlt werden: Nachbestellung des Schlüssels mindestens CHF 10.00. Der Mieter muss dies umgehend bezahlen. Der Mieter erhält erst wieder zum Mietobjekt zutritt, wenn er bezahlt hat. 

1.2 Verhalten gegenüber Mitbewohnern 
Die Ruhezeit zwischen 22:00 bis 7:00 ist einzuhalten. In der Ruhezeit ist kein Geräuschpegel erlaubt welche andere Personen stört. Jeder Mieter achtet die Persönlichkeit und das Eigentum der anderen Mieter. Diebstahl, Sachbeschädigung, Belästigung, Missachtung der Hausordnung oder Schlägereien können eine sofortige Kündigung zur Folge haben. 

1.4 Rauchen 
Alle Räume im Hotel Falken sind rauchfrei. Rauchen im Mietobjekt ist strengstens untersagt. Allfällige Verstösse gegen das Rauchverbot werden dem Gast infolge der Instandsetzung in Rechnung gestellt. Der Pauschalbetrag von CHF 2000.00 muss sofort bezahlt werden. 

1.3 Besuche 
Es dürfen keine Besucher und Tiere mit in das Mietzimmer genommen werden. 

1.4 Brandschutz 
Jeder Mieter ist dafür verantwortlich, Brände zu verhüten. Bei fahrlässiger Auslösung eines Feueralarms werden die Kosten dem Verursacher belastet. Der Gast muss umgehend CHF 2’000.00..? für den Feuerwehreinsatz bezahlen sowie eine Umtriebs- Entschädigung von CHF 500.00 gegenüber dem Hotel Falken. 

1.5 Drogenkonsum 
Es ist strengstens untersagt im Gebäude Drogen zu konsumieren. Betrunkene und unter Rausch stehende Gäste werden sofort ausgewiesen. Wir arbeiten eng mit der SIP Zürich – Sicherheit- Intervention – Prävention zusammen. Wir behalten es uns vor diese einzuschalten. 

1.6 Gewerbliche Nutzung 
Es ist strengstens verboten, das Mietobjekt für gewerbliche Nutzungen zu verwenden. Insbesondere ist es strengstens verboten die Räumlichkeiten für Zulaufkundschaft zu verwenden. Bei Missbrauch erfolgt die sofortige Wegweisung mit Hausverbot. Dabei wird der Vorfall auf jeden Fall zur Anzeige gebracht. 

2. Mietobjektordnung 

2.1 Mietobjektreinigung
Jeder Gast ist für die Sauberkeit seines Mietobjekts selbst verantwortlich. Bei Nichteinhaltung wird er weggewiesen. 

2.2 Mietobjektordnung 
Das Rauchen in den Mietobjekten ist ausdrücklich untersagt. (siehe Punkt 1.4) Der Zustand des Mietobjekts darf nicht verändert werden. Das bedeutet, dass alle Oberflächen (Wände, Boden, Decke, Tür) nicht durch Bohrungen, Aufkleber oder andere dauerhafte Mittel verändert werden dürfen. 

3 Zutritt durch Hotel Falken 
Das Mietobjekt kann durch Mitarbeiter des Hotel Falken sowie deren Subunternehmer (Rezeption/ Reinigung / Hauswartung / Security) jederzeit betreten werden. 

4. Bett- und Frotteewäsche 

4.1 Wäsche waschen
Dem Mieter ist es verboten, im Lavabo oder oder in der Dusche Kleider und andere Textilien zu waschen und die Wäschestücke über Stuhllehnen, Radiatoren oder Fenster zum Trocknen aufzuhängen. Dies ist aufgrund der Schimmelbildung untersagt.

6. Wegweisung 

Der Mieter hat keinen Anspruch auf die bereits bezahlte Aufenthaltsdauer wenn er durch die das Hotel Falken aufgrund eines Verstoßes gegen die Hausordnung oder AGB’s weggewiesen wird. Das Hotel Falken kann eine Wegweisung unter Beisein der Polizei durchführen lassen. 

Der Mieter akzeptiert bei Buchung die Hausordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hotel Falken GmbH / Löwengraben Kiosk GmbH. Er versteht und akzeptiert, dass sämtliche Verstöße gegen die AGB’s und Hausregeln eine sofortige Wegweisung unter polizeilichem Beisein zur Folge hat. 

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